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   BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 4.21   

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BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 4.21 (https://dejure.org/2021,50672)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.2021 - 7 B 4.21 (https://dejure.org/2021,50672)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 2021 - 7 B 4.21 (https://dejure.org/2021,50672)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage hinsichtlich Gesundheitsbeeinträchtigungen von Anwohnern durch Lärmimmissionen; Ansetzen eines vom 'allgemeinen' Außenbereich abweichenden ...

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage hinsichtlich Gesundheitsbeeinträchtigungen von Anwohnern durch Lärmimmissionen; Ansetzen eines vom 'allgemeinen' Außenbereich abweichenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96

    "Republikaner" -Stiftung nicht zugelassen

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 4.21
    Eine Aufklärungsrüge erfordert danach auch die Darlegung der Möglichkeit des Beruhens der angefochtenen Entscheidung auf dem geltend gemachten Aufklärungsmangel, also dass die unterbliebene Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich zu Feststellungen geführt hätte, deren Berücksichtigung nach dem materiellrechtlichen Standpunkt der Vorinstanz zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 und vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 4.21
    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 17. August 2021 - 7 B 16.20 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 4.21
    Eine Aufklärungsrüge erfordert danach auch die Darlegung der Möglichkeit des Beruhens der angefochtenen Entscheidung auf dem geltend gemachten Aufklärungsmangel, also dass die unterbliebene Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich zu Feststellungen geführt hätte, deren Berücksichtigung nach dem materiellrechtlichen Standpunkt der Vorinstanz zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 und vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abweisung der Klage mit doppelter Begründung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 4.21
    Die nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotene Bezeichnung eines Verfahrensmangels setzt voraus, dass der Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 9 B 60.10 - BayVBl 2011, 352 Rn. 4).
  • BVerwG, 17.08.2021 - 7 B 16.20

    Immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für muslimischen Gebetsruf über

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 4.21
    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 17. August 2021 - 7 B 16.20 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 09.03.2017 - 4 B 8.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an Begründung und Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 4.21
    Das nötigt zu einer Auseinandersetzung mit der Lösung und der Argumentation in dem angefochtenen Urteil (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 2017 - 4 B 8.17 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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